Kunde
Person oder Organisation, für die eine aktive und zulässige Geschäftsbeziehung besteht.
- Synonyme
- Kunde, Käufer
- Nicht verwenden
- Account, User
Stabile Begriffskennungen machen Definitionen, Konflikte und Use-Case-Bezüge nachvollziehbar.
Die Seitensuche filtert Definitionen, Perspektiven, Synonyme und Use-Case-Bezüge.
Person oder Organisation, für die eine aktive und zulässige Geschäftsbeziehung besteht.
Stabile fachliche Identität eines Kunden; sie bleibt unabhängig von E-Mail-Adresse oder Anzeigename.
Zustand, in dem ein Kunde Bestellungen verbindlich abgeben darf.
Verwaltetes Verkaufsobjekt mit Identität, Name, Preis und Verkaufsstatus.
Eindeutige, normalisierte fachliche Kennung eines Produkts.
Produktzustand, der das Aufnehmen in eine neue Bestellung erlaubt.
Aktuell angebotener Geldbetrag eines Produkts vor dem Einfrieren in einer Bestellung.
Unveränderlicher Preis, der bei der Bestellzusage in einer Bestellposition festgehalten wird.
Veränderbare Zusammenstellung gewünschter Positionen vor der verbindlichen Zusage.
Fachlicher Auftrag mit stabiler Identität und explizitem Zustand; ohne Zustandswort darf der Begriff nicht als zugesagt verstanden werden.
Unveränderliche Kombination aus Produkt-Snapshot, positiver Menge und Preis-Snapshot innerhalb einer zugesagten Bestellung.
Erfolgreiche fachliche Entscheidung, dass eine Bestellung mit ihren Snapshots angenommen wurde.
Vom Aufrufer bereitgestellte fachliche Wiederholungskennung für denselben beabsichtigten Auftrag.
Kennung zur Nachverfolgung eines fachlichen Ablaufs über mehrere Schritte und Nachrichten.
Fachlich geführte Menge eines Produkts, aus der Verfügbarkeit und Reservierungen abgeleitet werden.
Menge, die nach bereits bestehenden Reservierungen noch verbindlich zugesagt werden kann.
Auftrag, bestimmte Mengen für eine Bestellung zu prüfen und atomar zu sichern.
Erfolgreiche, vollständige und atomare Bestandszusage für eine konkrete Bestellung.
Fachliche Rücknahme einer bestehenden Bestandsreservierung, sodass die Menge wieder verfügbar wird.
Regel, dass entweder alle angeforderten Positionen reserviert werden oder keine.
Ein fachlich identifizierbarer Versuch, eine Zahlung für eine Bestellung autorisieren zu lassen.
Positive Entscheidung des Zahlungsanbieters, den Betrag für die Bestellung zu reservieren; sie ist noch keine endgültige Abbuchung.
Fachliches negatives Ergebnis eines Zahlungsversuchs, das nicht durch technische Wiederholung geändert werden soll.
Zustand nach technischer Störung, in dem das externe Zahlungsergebnis noch nicht belastbar bekannt ist.
Vom Zahlungsanbieter vergebene fachliche Referenz einer Autorisierung oder Ablehnung.
Kontrollierte erneute technische Ausführung desselben Zahlungsauftrags mit stabiler fachlicher Identität.
Unveränderlicher Beleg über eine bereits autorisierte Bestellung und ihre eingefrorenen Werte.
Eindeutige, fachlich nachvollziehbare Identität einer Rechnung.
Gesamtheit der bei Rechnungserstellung übernommenen Bestell-, Preis- und Adresswerte.
Fachlicher Vorgang, der eine autorisierte und abrechenbare Bestellung für die operative Übergabe vorbereitet.
Verbindlicher Auftrag an die operative Auslieferung mit stabiler Identität und Bestellbezug.
Kennung, mit der eine vorbereitete oder übergebene Sendung verfolgt wird.
Zustand, in dem alle fachlichen Voraussetzungen für die operative Übergabe erfüllt sind.
Operativer Vorgang nach Versandvorbereitung; der Begriff darf nicht für bloße Vorbereitung verwendet werden.
Adressatengerechte Mitteilung über ein bereits entschiedenes fachliches Ergebnis.
Expliziter Auftrag, eine bestimmte Information über einen bestimmten Kanal an einen Empfänger zu senden.
Unveränderlicher Nachweis, wer wann welche fachliche Entscheidung oder technische Übergabe ausgelöst hat.
Fachliche Entscheidung, eine Bestellung nicht weiter zu erfüllen; sie löst abhängige Rücknahmen aus, ersetzt sie aber nicht.
Expliziter Auftrag, eine bereits erfolgte Zusage oder technische Wirkung fachlich auszugleichen.
Bewusst sichtbarer Prozesszustand, wenn automatische Entscheidungen keine belastbare Fortsetzung erlauben.
Erwartbares negatives Geschäftsergebnis mit stabiler Bedeutung, etwa unzureichender Bestand oder Zahlungsablehnung.
Nichtfachliche Unterbrechung, bei der das Geschäftsergebnis unbekannt oder nicht erreicht ist.
Explizite fachliche Bedingung, die eine Entscheidung begründet und durch Szenarien nachweisbar ist.
Vergangenheitsform einer bereits innerhalb einer fachlichen Grenze getroffenen Entscheidung.
Stabiler, versionierter Vertrag zur Mitteilung eines fachlichen Ergebnisses über eine Grenze hinweg.
Explizite Aussage darüber, welche fachliche Zusage erreicht wurde und welche Entscheidung als Nächstes zulässig ist.
Wiederholung mit identischem Idempotenzschlüssel und fachlich identischem Inhalt.
Wiederholung eines Idempotenzschlüssels mit abweichendem fachlichem Inhalt.
Entscheidung, ob ein Produkt grundsätzlich neu angeboten werden darf; sie sagt nichts über aktuelle Bestandsverfügbarkeit aus.
Gesamte fachliche Zusage, dass Bestellung, Bestand, Zahlung und Versandvoraussetzungen in einem nachvollziehbaren Prozess fortgeführt werden.